Hochzeitsfotografie Samotta
               Hochzeitsfotografie Samotta

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

 

I. Geltung
1. Die  nachfolgenden  allgemeinen  Liefer-  und  Geschäftsbedingungen  (im  folgenden
AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn  der  Kunde  den  AGB  widersprechen  will,  ist  dieses  schriftlich  binnen  drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier-
mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrük-
kliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen  des  Fotografen,  sofern  nicht  ausdrücklich  abweichende  Regelungen
getroffen werden.


II. Auftragsproduktionen
1. Soweit  der  Fotograf  Kostenvoranschläge  erstellt,  sind  diese  unverbindlich.  Treten
während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen
anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprüng-
lich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorge-
sehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertre-
ten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeit-
honorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der  Fotograf  ist  berechtigt,  Leistungen  von  Dritten,  die  zur  Durchführung  der
Produktion  eingekauft  werden  müssen,  im  Namen  und  mit  Vollmacht  sowie  für
Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden
nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen
ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen
keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsge-
mäß und mängelfrei abgenommen.


III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in wel-
cher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten ins-
besondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial
um  urheberrechtlich  geschützte  Lichtbildwerke  i.S.v.  §  2  Abs.1  Ziff.5  Urheber-
rechtsgesetz handelt.
3. Vom  Kunden  in  Auftrag  gegebene  Gestaltungsvorschläge  oder  Konzeptionen  sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem
Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte  nur  zu  geschäftsinternen  Zwecken  der  Sichtung,  Auswahl  und  technischen
Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
mitzuteilen.  Anderenfalls  gilt  das  Bildmaterial  als  ordnungsgemäß,  vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen.


IV. Nutzungsrechte
1. Der  Kunde  erwirbt  grundsätzlich  nur  ein  einfaches  Nutzungsrecht  zur  einmaligen
Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Daten-
banken  sind  vorbehaltlich  anderweitiger  Vereinbarungen    zeitlich  begrenzt  auf  die
Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren
Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3. Mit  der  Lieferung  wird  lediglich  das  Nutzungsrecht  übertragen  für  die  einmalige
Nutzung  des  Bildmaterials  zu  dem  vom  Kunden  angegebenen  Zweck  und  in  der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben
hat  oder  welche/-s/-r  sich  aus  den  Umständen  der  Auftragserteilung  ergibt.  Im
Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich
des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
- eine  Zweitverwertung  oder  Zweitveröffentlichung,  insbesondere  in  Sammelbänden,
produktbegleitenden  Prospekten,  bei  Werbemaßnahmen  oder  bei  sonstigen
Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
aller  Art  (z.B.  magnetische,  optische,  magnetooptische  oder  elektronische
Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit
dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem.
Ziff.III 5. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jeg-
liche  Aufnahme  oder  Wiedergabe  der  Bilddaten  im  Internet  oder  in  Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um inter-
ne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder  auf  Datenträgern,  die  zur  öffentlichen  Wiedergabe  auf  Bildschirmen  oder  zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektro-
nische  Hilfsmittel  zur  Erstellung  eines  neuen  urheberrechtlich  geschützten  Werkes
sind  nur  nach  vorheriger  schriftlicher  Zustimmung  des  Fotografen  und  nur  bei
Kennzeichnung  mit  [M]  gestattet.  Auch  darf  das  Bildmaterial  nicht  abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil-
weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu über-
tragen.  Jegliche  Nutzung,  Wiedergabe  oder  Weitergabe  des  Bildmaterials  ist  nur
gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jewei-
ligen Vertragsverhältnis.


V. Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter
Personen  oder  Objekte,  es  sei  denn,  es  wird  ein  entsprechend  unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten
Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen  etc.  obliegt  dem  Kunden.  Der  Kunde  trägt  die  Verantwortung  für  die
Betextung  sowie  die  sich  aus  der  konkreten  Veröffentlichung  ergebenden
Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde
für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.


VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-
Marketing  (MFM).  Das  Honorar  versteht  sich  zuzüglich  der  jeweils  gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare,  Kosten  für  erforderliche  Requisiten,  Reisekosten,  erforderliche
Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion
in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung
fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen ent-
sprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag  gegebene  und  gelieferte  Bildmaterial  nicht  veröffentlicht  wird.  Bei
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
fällt  vorbehaltlich  einer  abweichenden  Vereinbarung  ein  Honorar  von  mindestens
EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbe-
strittenen  oder  rechtskräftig  festgestellten  Forderungen  des  Kunden  zulässig.
Zulässig  ist  außerdem  die  Aufrechnung  mit  bestrittenen  aber  entscheidungsreifen
Gegenforderungen.


VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges  Bildmaterial  ist  in  der  gelieferten  Form  unverzüglich  nach  der
Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach
dem   Lieferdatum,   unaufgefordert   zurückzusenden;   beizufügen   sind   zwei
Belegexemplare.  Eine  Verlängerung  der  3-Monatsfrist  bedarf  der  schriftlichen
Genehmigung des Fotografen.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind
die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder
die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial   lediglich   zum   Zwecke   der   Prüfung,   ob   eine   Nutzung   oder
Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens
innerhalb  eines  Monats  nach  Erhalt  zurückzugeben,  sofern  auf  dem  Lieferschein
keine  andere  Frist  vermerkt  ist.  Digitale  Daten  sind  zu  löschen  bzw.  sind  die
Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher  Verpackung.  Der  Kunde  trägt  das  Risiko  des  Verlusts  oder  der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall
eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt-
lich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähi-
gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw.
übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

IX. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die-
ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver-
pflichten  sich,  die  ungültige  Bestimmung  durch  eine  sinnentsprechende  wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz
des Fotografen.

 

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